Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Stand 25. Feb. 2017 – Änderungen vorbehalten.
Vertragsabschluss:
1. Die Anmeldung kann per Kontaktformular, per formloser Mail, schriftlich an Veronika Olma oder telefonisch erfolgen.
2a. Bei Wochenkursen wird die Buchung für beide Seiten erst dann rechtskräftig, wenn der Betrag der Anzahlungsrechnung vollständig auf dem dort genannten Konto eingegangen ist.
2b. Bei ganz- oder mehrtägigen Kursen wird die Buchung für beide Seiten mit der automatischen Bestätigungsmail rechtskräftig.
2b. Bei Abendkursen wird die Buchung durch Absenden des Online-Anmeldformulars verbindlich.
3. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. An das neue Angebot sind die Veranstalter 10 Tage gebunden.
4. Jede_r Anmelder_in übernimmt die volle Haftung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gemeldeten Personen gegenüber den Veranstaltern gesamtschuldnerisch.
Inhalt des Vertrages:
1. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Buchung der/des Teilnehmerin/-s und der Bestätigung durch die Veranstalter. Einbezogen in den Vertrag sind die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen im Internet, soweit in der Buchung und mit der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2. Änderungen oder ergänzende Abreden zu den vereinbarten Leistungen und den Teilnahmebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Vermitteln die Veranstalter in fremden Namen nur einzelne Leistungen, z.B. Hotelaufenthalte ohne Kurs, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages nach den jeweiligen Teilnahmebedingungen des Vertragspartners des Reisenden, die auf Anforderung zur Verfügung stehen.
4. Die An- und Abreise ist durch die Reiseteilnehmerin/den Reiseteilnehmer eigenverantwortlich selbst zu organisieren und stellt somit keinen Bestandteil des Vertrages mit den Veranstaltern dar.
Anzahlung, Zahlung des Reisepreises, Zurückbehaltungsrecht:
0. Von den folgenden Regelungen ausgenommen sind Abendkurse. Bei ihnen findet die Zahlung wärend des Kurses oder durch Mehrfachkarten statt.
1. Die Veranstalter verlangen mit der Auftragsbestätigung eine oder mehrere Anzahlungen auf den Reisepreis. Die Fälligkeit der Zahlung kann der Auftragsbestätigung entnommen werden. Die Anzahlung(en) wird/werden auf den Gesamtpreis angerechnet.
2. Der Restbetrag ist 30 Kalendertage vor Reiseantritt fällig, es sei denn, dass von den Veranstaltern eine spätere Zahlung verlangt wird.
3. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, besteht für den oder die Teilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch die Veranstalter.
Leistungen:
1. Von den Veranstaltern geschuldete Vertragsleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage und aus den Angaben in der Auftragsbestätigung.
2. Genannte Möglichkeiten oder Gelegenheiten zu fakultativen Programmen (Freizeit, Ausflüge), sind nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen.
3. Orts- und Hotelprospekte oder Angaben auf der Homepage, die von den Veranstaltern zu Informationszwecken genannt oder übersandt werden, sowie Auskünfte, Zusicherungen und Erklärungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger (Hotels) sind für die Veranstalter nicht verbindlich, ausgenommen der Fall, dass eine entsprechende Erklärung oder Auskunft von den Veranstaltern auf Anfrage ausdrücklich bestätigt wurde.
4. Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit den Veranstaltern und sind schriftlich festzuhalten.
Umbuchung, Rücktritt und Ersatzperson:
0. Von den folgenden Regelungen ausgenommen sind Abendkurse. Diese können bis sechs Stunden vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung, wenn der Platz nicht anderweitig vermittelt werden kann und bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig.
1. Bis 31 Tage vor dem Kursbeginn werden Stornierungen und Umbuchungswünsche kostenlos entgegengenommen.
2. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Veranstaltern. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Stornierungszeitpunkt gilt der Eingang der schriftlichen Stornierung bei den Veranstaltern.
Die Stornierung über das Abmeldeformular im Internet mit Bestätigungsmail entspricht einer schriftlichen Stornierung. Als Stornierungszeitpunkt gilt dabei der Absendezeitpunkt der Stornierung.
3. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so können die Veranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:
a) bis inkl. 30 Tage vor dem Kursbeginn: 10% des Pauschalpreises
b) ab 20. bis inkl. 10. Tag vor Kursbeginn: 20% des Pauschalpreises
c) ab 10. Tag vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn: 50% des Pauschalpreises
e) bei Nichtantritt des Kurses ohne vorherigen Rücktritt: 100% des Pauschalpreises.
Die pauschalierten Stornoentschädigungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem/Der Teilnehmer/in bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen. Gezahlte Bearbeitungsgebühren werden auf diese Beträge angerechnet.
Grundsätzlich werden die Veranstalter bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Kunden um den erzielten Erlös verringert.
4. Bis Kursbeginn kann der/die Teilnehmer/in verlangen, dass statt seiner/ihrer eine dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Für den Kurspreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprüngliche/r und neue/r Teilnehmer/in als Gesamtschuldner.
Verspätete Anreise/Abreise vor Kursende:
Teilnehmer/innen, die verspätet anreisen bzw. vor Kursende abreisen, erhalten keine Rückerstattung.
Rücktritt durch die Veranstalter:
Sollte bei einem Kurs die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, können die Veranstalter bis 30 Tage vor Beginn des Kurses diesen absagen.
Bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Kurskosten werden in diesem Fall voll erstattet. Sie können alternativ die Teilnahme an einem anderen Kurs verlangen, wenn die Veranstalter in der Lage sind, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach Absage geltend zu machen. Weiterreichende Ansprüche, insbesondere auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, bestehen nicht.
Verhinderung durch höhere Gewalt:
1. Ist die in der Beschreibung genannte Dozentin verhindert, den Kursteil auszuführen, sind die Veranstalter berechtigt eine/n Ersatzdozenten/in zu stellen. Werden Kurse aus Gründen, auf die die Veranstalter keinen Einfluss haben, abgesagt, insbesonders bei Erkrankung der Dozentin, werden die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Kosten voll erstattet. Sie können alternativ die Teilnahme an einem anderen Kurs verlangen, wenn die Veranstalter in der Lage sind, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis anzubieten. Dieses Recht haben Sie unverzüglich nach Absage geltend zu machen. Weiterreichende Ansprüche, insbesondere auf Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung, bestehen nicht.
2. Kann der Kurs aus Gründen höherer Gewalt nicht an dem angekündigten Ort stattfinden, sind die Veranstalter berechtigt einen anderen Ort zu wählen, an dem die Hauptleistung des Vertrages – der Malkurs – gleichwertig erfüllt werden kann.
Vertragspflichten:
Die Veranstalter haben ihre Leistungen mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen und schuldet dem/der Teilnehmer/in insbesondere
a) die gewissenhafte Vorbereitung der Seminare und Unterbringung
b) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
c) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Versicherungen:
In unseren Ausschreibungen ist keine Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- oder Haftpflichtversicherung enthalten, wir empfehlen jedoch den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, und Reiserücktrittskostenversicherung.
Haftung der Veranstalter:
Die Veranstalter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Kurspreises, soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Haftung der Teilnehmer:
Die Teilnehmer haften den Veranstaltern oder dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für durch sie selbst verursachte Schäden.
Haftung des Hotels:
Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB. Gemäß §§ 701, 702 BGB ist die Haftung für eingebrachte Sachen auf das Hundertfache des Zimmerpreises max. auf einen Betrag von € 20.000,- und für Geld und Wertsachen max. auf einen Betrag von € 5.000,- begrenzt. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer und die Behältnisse in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittungen zu hinterlegen und kann auch als Deposit auf das eigene Gastkonto deponiert werden.
Weckaufträge und Gastaufträge an Dritte:
Die Veranstalter und das Hotel werden bemüht sein, Weckaufträge oder Gastaufträge (z.B. Flugbuchungen, Hotelbuchungen in anderen Hotels) mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung oder fehlerhafter Ausführung sind jedoch ausgeschlossen.
Devisen, Schecks und Kreditkarten:
Die Veranstalter und das Hotel sind berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Abreise:
Der Gast hat sich bei offizieller Rückgabe des Schlüssels an das Empfangspersonal zu vergewissern, ob noch offene Rechnungen auf seinem Zimmer verbucht sind (z.B. Telefon, Hotelbar-Belege, Minibar, Beherbergungsbeitrag). Sollte eine Nachsendung einer Rechnung notwendig sein, obwohl dies nicht vereinbart wurde, kann das Hotel eine angemessene Bearbeitungsgebühr von mindestens EUR 5,– erheben.
Gewährleistung:
1. Wird die Vertragsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der/die Teilnehmer/in Abhilfe verlangen. Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der/Die Teilnehmer/in ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Veranstaltern zur Kenntnis zu geben.
2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Kurses gegenüber den Veranstaltern geltend zu machen.
Gültigkeit der Angebote:
Die Veröffentlichung der Angebote erfolgt bis zu 12 Monate vor Kursbeginn. Daher sind Änderungen möglich und bleiben insofern vorbehalten. Maßgeblich hinsichtlich der Termine etc. ist daher der Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Buchung und sonstigen, wirksam getroffenen Abreden. Mit diesem Angebot werden alle früheren Angebote ungültig.
Ausschluss Dritter:
Ansprüche und Rechte aus mit den Veranstaltern getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der Veranstalter an Dritte übertragen werden.
Gerichtsstand:
Für den Fall, dass der/die Teilnehmer/in nach Vertragsabschluss seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche der Veranstalter gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand Kaiserslautern vereinbart.
Sonstiges:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des gesamten Vertrages als solchem bleibt unberührt.
Die Veranstalter:
kunstwerkstatt olma
Veronika Olma
Am Tiergarten 1
D-67680 Neuhemsbach
Tel.: 06303-92 456 1
Fax: 0721 151-247698
e-Mail: olma@olma.de
www.kunstwerkstatt-olma.de